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Schauen Sie
sich die Esel an! Was meinen Sie? |
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GüScha 08/2012 |
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Wie würden in diesem Fall die
Fragen lauten, die den beiden Eseln von einem Richter
gestellt würden?
Welcher Esel war zuerst da?
Wer hat die Esel zusammen-
gebunden?
Wer ist für die
Länge des
Seils verantwortlich?
Wer hat die Heuhaufen so
platziert?
Was hat der
Vogel mit der
Sache zu tun?
Wem gehören die Heuhaufen?
Dürfen die Esel überhaupt vom
Heu essen?
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Das Ergebnis eines gerichtlichen
Verfahrens wäre wahrscheinlich, dass ein Esel satt würde und
der andere Hunger leiden müsste oder dass beide Esel nicht
von dem Heu essen könnten.
Die Streitparteien werden also
durch ein Urteil selten versöhnt, der Konflikt schwelt oft
weiter. Der hungrige Esel wird alles ihm Mögliche dafür tun,
auch noch an seine Nahrung zu kommen und wahrscheinlich das
Urteil anfechten.
Nicht nur für die hungrigen
Esel, auch für Unternehmen, für Nachbarn, die sich streiten
und auch für Ehepaare, die sich nicht mehr verstehen und
über Trennung nachdenken, ist ein Rechtsstreit immer eine
schwere Belastung mit gravierenden Folgen, und das ganz
besonders auch in finanzieller Hinsicht. |
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Ich rate deshalb dazu, bei
Streitfällen zuerst zu prüfen, ob eine Mediation in
Frage kommt. |
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Mit Mediation |
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GüScha 08/2012 |
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Das Mediationsverfahren ist
somit darauf angelegt, die Interessen der Parteien offen zu
legen und auf dieser Basis eine "win-win-Situation" zu
beiderseitigem Vorteil zu entwickeln und so verwundert es
nicht, dass der Mediations-gedanke langsam auch in
Deutschland Anklang findet, da hier die Möglichkeit geboten
wird, Auseinandersetzungen so beizulegen, dass beide Seiten
zukunftsorientiert weiter zusammenarbeiten können.
Auch der Kampf um den Heuhaufen
könnte nach einer erfolgreichen Mediation also zur
Zufriedenheit beider Esel gelöst werden, wenn sie nicht
weiter gegeneinander arbeiten, sondern miteinander eine
Lösung suchen würden.
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Für den Fall einer
Einigung kann zusammen mit dem Mediator eine
Mediationsvereinbarung abgeschlossen werden. Kommt es zu
keiner Einigung zwischen den Parteien, steht ihnen der Weg
zum Gericht offen. |
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Siehe: A - Z |
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Mediationsvertrag |
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Gegenstand
/ Ziel / Ablauf |
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Regeln / Freiwilligkeit |
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Honorar / Absagemodus |
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Haftung |
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Mediation
(lateinisch
„Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur
konstruktiven Beilegung eines Konfliktes.
Die Konfliktparteien –
teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch
Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu
einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und
Interessen entspricht.
Der Mediator trifft dabei
keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist
lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Wesensmerkmale und Grundlagen der Mediation
Der Mediator als externer Dritter
Die Allparteilichkeit des Mediators
Die Eigenverantwortlichkeit jedes Teilnehmers
Das Fall- und Problemspezifische
Die Ergebnisoffenheit des Konflikts
Die Einbeziehung aller Konfliktparteien
Die Mediation in ihrer
heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen
Konfliktregelung.
Sie hat dabei Ansätze der
Konflikt- und der Verhandlungsforschung, des psychologischen
Problemlösens, der Psychotherapie sowie der Systemischen Therapie
aufgegriffen.
Eingeflossen sind auch
Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und
Kommunikations-wissenschaft und Humanistische Psychologie, weshalb die
Grundlagen des Verfahrens auf unterschiedlichen Quellen ruhen.
In Deutschland hat sich das
Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und ist auch empirisch
evaluiert worden.
Die
Mediation ist ein Verfahren,
keine Institution wie
Schiedsgericht, Gütestelle, Schlichtungsstelle o. ä.
Es ist jedoch möglich, dass
sich verschiedenste Institutionen der Mediation als Verfahren
bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind. Vom
Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und
keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert.
Mit der Schlichtung hat
Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche
Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes
Schlichtungsverfahren bezeichnen.
Allerdings zeichnet sich
die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator
die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch
keine Kompromissvorschläge macht. Ebenso ist das Verfahren mit der
Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar.
Weiterhin ist Mediation
auch keine Form einer Psychotherapie.
Im engeren Sinne läuft
Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den (Kommunikations-)Prozess
strukturierenden und moderierenden Person(en) mit (allen) beteiligten
Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die beratende Arbeit mit einer
einzelnen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.
Streitende
sollten wissen, dass nie einer ganz recht hat und der andere ganz
unrecht.
(Kurt
Tucholsky)
Konfliktlösung über Gericht und über
Mediation
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Gericht |
Mediation |
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Entscheidung fremdbestimmt
Streit
Positionen / Rechte / Ansprüche
Reine Sachebene
Fehler
in der Regel
Gewinner / Verlierer
Verlierer / Verlierer |
Entscheidung selbstbestimmt
Zusammenarbeit
Interessen / Ziele
Sach- und Beziehungsebene
Lösung
in der Regel
Gewinner / Gewinner |
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Anwendungsbereiche
Ich rate dazu, bei
Streitfällen zuerst zu prüfen, ob eine Mediation in Frage kommt.
Dieser Weg kann bei einer
Vielzahl von Konflikten günstiger und mit eher friedensstiftender
Wirkung zum Ziel führen als ein Verfahren vor Gericht.
Anwendungsmöglichkeiten bestehen bei den unterschiedlichsten
Konflikten:
Ein
Überblick:
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Anwendungsbereiche der Mediation |
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im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich
Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Vorgesetzten und Mitarbeitern
Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat
zwischen Abteilungen/Arbeitseinheiten
Konflikte zwischen Partnern / Gesellschaftern
/Eigentümern, z.B. zur
Regelung der Unternehmensnachfolge (insbesondere in
Familienunternehmen
bei Konflikten zwischen Herstellern Handwerkern,
Händlern, Auftragsnehmern
einerseits und Verbrauchern, Kunden und Klienten andererseits |
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im Privatbereich
zwischen (sich trennenden) Ehepartnern sowie in anderen
Familien-
und Generationenkonflikten
in Unfällen mit Sach- und Personenschäden
im Mieter/Vermieter-Verhältnis
in Erbschaftsauseinandersetzungen |
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in Nachbarschaftsstreitigkeiten oder im
Täter-Opfer-Ausgleich |
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Ich möchte ihnen mit dem
Mediationsverfahren eine Möglichkeit vorstellen, Konflikte
schneller und vor allem effizienter zu lösen, als es ein
langwieriges Gerichtsverfahren kann.
Vorgehensweise
Bei einer Mediation
handelt es sich um unmittelbare und direkte Verhandlungen
zwischen den Konfliktparteien, die Betroffenen selbst bemühen
sich um die Lösung ihrer Probleme.
Unterstützt werden sie hierbei durch einen
Verhandlungsspezialisten, den Mediator. Er ist ein geschulter,
unabhängiger und vor allem unparteiischer Vermittler und er hat
– im Gegensatz zu einem Richter – keine Entscheidungsgewalt, die
Parteien behalten also die Kontrolle über die Verhandlungen und
ihren Ausgang. Der Mediator entscheidet nicht in der Sache,
nicht für oder gegen eine Partei. |
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Hier noch einmal die Vorteile der Mediation |
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Vertraulichkeit
Berücksichtigung der Interessen und Ziele der Parteien
Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse
Zukunftsorientierte Lösungsfindung
Verbesserung der geschäftlichen Beziehungen
Zeitersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren
Kostenreduzierung gegenüber einem Gerichtsverfahren
Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen |
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Während der
vertraulichen Gespräche wird versucht, in einer kooperativen
Atmosphäre und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen in
die Zukunft gerichtete Lösungsmöglichkeiten für eine Streitigkeit
gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen.
Mediationsverfahren setzen allerdings voraus, dass sich die Parteien
auf die Durchführung eines solchen Verfahrens einigen. Der
erfolgreiche Einsatz einer Mediation erfordert im Gegensatz zum
Rechtsstreit also ein Grundmaß an Kooperationsbereitschaft von den
Konfliktparteien.
Nach einer solchen grundsätzlichen Einigung haben sich die Parteien
über eine Verfahrensordnung zu verständigen, die unter anderem
Bestimmungen über die Anwesenheit von Unternehmensrepräsentanten und
Anwälten und die Befugnisse des Mediators enthalten sollte. In der
Eröffnungsphase können dann beide Seiten den besehenden Konflikt aus
ihrer Sicht darstellen, wobei der Gegenseite die Möglichkeit
eingeräumt wird, anschließend dazu Stellung zu nehmen. Daraufhin führt
der Mediator Gespräche mit den Parteien, in denen ihre Interessen
herausgearbeitet werden, die in anschließenden direkten Verhandlungen
zwischen den Parteien zur Beilegung des Konfliktes herangezogen werden
können. Dabei ist es Aufgabe des Mediators, die Gespräche auf diese
Interessen zu lenken. Schließlich werden die Parteien auch aufgrund
der Diskussion mit dem Mediator in eine Phase der Verhandlungen
kommen, in der die grundsätzliche Möglichkeit besteht, die bestehenden
Streitigkeiten beizulegen.
Das Mediationsverfahren ist somit darauf angelegt, die Interessen der
Parteien offen zu legen und auf dieser Basis eine "win-win-Situation"
zu beiderseitigem Vorteil zu entwickeln und so verwundert es nicht,
dass der Mediationsgedanke langsam auch in Deutschland Anklang findet,
da hier die Möglichkeit geboten wird, Auseinandersetzungen so
beizulegen, dass beide Seiten zukunftsorientiert weiter
zusammenarbeiten können.
Einen Mustervertrag >> Mediationsvertrag<< finden Sie im Bereich
A - Z
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