Preise für Beratungen und Therapien
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Kosten: |
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Einzeltherapie |
Erstgespräch (Dauer
60 Min.) |
60,00
€ |
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Selbstzahler |
Sitzung (Dauer 60
Min.) |
60,00
€ |
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Privatversicherte /
Beamte |
Sitzung (Dauer 60
Min.) |
60,00
€ |
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Telefonische Beratung |
entsprechend GOÄ |
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Familientherapie |
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Einbindung / Gespräch Partner |
Sitzung (Dauer 60
Min.) |
60,00
€ |
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Gerne kann nach
Absprache auch ein längerer Termin (90 Minuten / 120 Minuten)
vereinbart werden.
Am liebsten ist
es mir, wenn Sie nach der Sitzung bar bezahlen. Selbstverständlich
erhalten Sie eine Abrechnung / Quittung.
Ist es dem Patienten
nicht möglich, eine Sitzung einzuhalten, muss diese zwei
Tage vorher schriftlich, per E-Mail oder telefonisch
abgesagt werden. Erfolgt dies nicht, wird die Sitzung in
voller Höhe in Rechnung gestellt und muss gezahlt werden.
Hinweis:
Das erste Gespräch ist für mich das wichtigste Gespräch in dem mit den
Anrufern zentrale Weichen gestellt und die Richtungen festgelegt
werden sollen, in die das Ganze gehen möge. Mein Anliegen ist es, dass
die Anrufer schon und gerade von diesem Gespräch möglichst viel
profitieren können. Deswegen berechne ich für dieses Gespräch meinen
normalen Satz.
Kostenübernahme
Gesetzliche
Krankenkassen
Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für Psychotherapie
beim Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht übernommen -
dies ist kein Bestandteil der gesetzlichen Kassenleistungen. In
Ausnahmefällen können die Kosten jedoch auch durch gesetzliche
Krankenkassen übernommen werden (weitere Ausführungen unten
*).
Private
Krankenversicherungsunternehmen
Abhängig vom individuellen Versicherungsschutz können die Kosten von
privaten Krankenversicherungsunternehmen ganz oder teilweise
übernommen werden.
Wenn Sie
privat versichert sind, klären Sie bitte vorab mit Ihrer
Krankenversicherung in welchem Umfang sie sich an den Kosten einer
Psychotherapie beteiligt.
Beamte /
Anspruch auf Beihilfe
Klären Sie bitte vorab eine Kostenübernahme / -beteiligung über ihrer
Beihilfe ab.
* Die Möglichkeit einer Kostenerstattung
durch gesetzliche Krankenkassen bei Unterversorgung
Falls Sie einen Therapieplatz in Ihrer Nähe erst
nach einer mehrmonatigen Wartezeit finden würden, können Sie von Ihrer
Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten der Behandlung durch einen
privaten psychologischen Behandler (ohne Kassenzulassung) übernimmt.
Dieser Behandler muss selbstverständlich über eine Berufszulassung und
die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen. In diesem Fall
müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf
Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Therapie darf in
diesem Fall erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag
stattgegeben hat. Wird die Therapie auf dieser Abrechnungsgrundlage
durchgeführt, erhalten Sie als Patient eine Rechnung, die sie bei
Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Krankenkasse erstattet den
Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit der Gebührensätze.
Wichtig:
Mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass Sie
bei keinem Therapeuten mit Kassenzulassung innerhalb einer zumutbaren
Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen
Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen
Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese
Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
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